Hallo DocNilson,
nicht bezahlen, nicht reagieren. Lies mal das hier:
Unbestellte Warenlieferung
Durch die Lieferung unbestellter Waren oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch nicht begründet (§ 241a BGB).
Damit ist klargestellt, dass ein Vertrag bei der Zusendung unbestellter Waren nicht zustande kommt. Das Schweigen des Verbrauchers stellt keine Vertragsannahme dar. Noch nicht einmal durch die Benutzung der Sache kommt es zu einer stillschweigenden Vertragsannahme.
Du kannst den Saft trinken, wegkippen, verschenken usw.... Oder, wenn du nett bist, die Firma darauf hinweisen, dass sie sich ihren Saft innerhalb von X Tagen bei dir abholen können (Musst du aber nicht).
Rückwärtssuche
0848101200
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Was andere berichten
Hallo - vor ca. Wochen bekam ich einen Anruf, bei dem mir ein Herr zu meinem Gewinn gratulierte. Dieser lies mich nicht ausreden und hat dann einfach aufgelegt, ohne dass ich auch nur irgendetwas sagen konnte. Heute kam dann ein Paket mit einem Gemüsesaft bei mir an, inkl. Rechnung. Ich Depperter habe das natürlich erstmal angenommen, wusste ja nicht, was im Paket ist. Absender ist eine Firma in der Schweiz, VVS Versandservice. Wenn ich das Paket jetzt zurückschicke, fällt mir zu viel Porto an. Reicht es, wenn ich der Zusendung und der Rechnung wiederspreche und auf ein Rücksendetikett bestehe?